KLIMAANLAGE IN MIETWOHNUNG

Zuhause sollte man sich wohlfühlen. Doch in Hitze -Sommermonaten herrschen in vielen Mietwohnungen nicht erträgliche Temperaturen. In diesem Moment wünschen sich viele Mieter eine Klimaanlage. Gerade Wohnungen der oberen Stockwerke heizen im Sommer stark auf. Durch die Hitze im Dachgeschoss sind Mieter oft weit entfernt von erträglichen Temperaturen und einem angenehmen Wohngefühl. Eine Klimaanlage wäre ein echter Zugewinn an Lebensqualität.

Doch wie ist das eigentlich rechtlich mit der Installation von Klimaanlagen in Mietwohnungen geregelt? Dürfen Mieter Ihre Mietwohnung einfach mit Klimaanlagen ausstatten bzw. diese nachträglich einbauen? Kennen Sie Ihr Recht in Ihrer Wohnung?

IST DER EINBAU EINER KLIMAANLAGE IN EINER MIETWOHNUNG ERLAUBT?

KLIMAANLAGEN MIT HEIZFUNKTION – GIBT ES DAS?

Grundsätzlich sind zwei Varianten von Klimaanlagen zu unterscheiden: einerseits die mobilen Klimaanlagen, andererseits fix montierte Klimaanlagen (Split-Klimaanlagen). Erstere benötigen lediglich einen einfachen Abluftschlauch, letztere eine zusätzliche Anbringung eines Außengerätes. Das Einbauen von fix montierten Klimaanlagen ist ohne Erlaubnis nicht gestattet.

Obwohl die mobile Variante durch ihren Preis punktet, ist sie für einen Dauerbetrieb nicht zu empfehlen. Fix montierte Klimaanlagen zeichnen sich durch eine effektive Betriebsweise (mit niedrigeren Betriebskosten), mehr Kühlleistung und eine schönere Optik aus.

BAULICHE VERÄNDERUNGEN- ZUSTIMMUNG BENÖTIGT

Da Sie als Mieter nicht der Eigentümer der Wohnung sind, müssen Sie sich beim Wunsch nach einer Split-Klimaanlage an Ihren Vermieter wenden. Da für die Abluft ein Durchbruch der Wand unumgänglich ist, stellt dies eine bauliche Veränderung am Objekt dar. Deshalb benötigen festverbaute Splitgeräte zum einen die Genehmigung des Vermieters. Zum anderen muss aber auch die Wohneigentümergemeinschaft über die Nachrüstung entscheiden. Dieser Ablauf ist übrigens auch von Wohnungseigentümern zu beachten, die ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.

BAULICHE VERÄNDERUNG- ZUSTIMMUNG DES WOHNUNGSEIGENTÜMER EINHOLEN

BAULICHE VERÄNDERUNG- ZUSTIMMUNG DER ANDEREN EIGENTÜMER EINHOLEN

IST DER VERMIETER VERPFLICHTET, EINE KLIMAANLAGE EINZUBAUEN?

Die Verpflichtung eines Vermieters zum Einbau einer Klimaanlage besteht nur in seltenen Fällen. Entstehen im Mietobjekt regelmäßig zu hohe Raumtemperaturen, ist der Vermieter unter Umständen dazu verpflichtet, eine Klimaanlage nachträglich einzubauen. Der Vermieter hat jedoch auch die Möglichkeiten die Temperaturen durch andere Maßnahmen abzuwenden (bspw. durch das Installieren von Außenrollos).

MIETERMODERNISIERUNG

Der Vermieter und die Wohneigentümergesellschaft haben ihr Einverständnis für eine Split Klimaanlage erteilt, der Vermieter muss und möchte aber nicht die Kosten übernehmen? Möchten Sie als Mieter dennoch ihre Mietwohnung modernisieren? Dann kommt eine Mietermodernisierung in Frage.

Bei einer Mietermodernisierung finanzieren und organisieren Sie den Einbau des Klimagerätes vollständig selbstständig. Besprechen Sie vor Beginn der Modernisierungsarbeiten mit Ihrem Vermieter, was baulich verändert wird. Zudem sollte vertraglich festgehalten werden, ob Sie eventuell eine Gegenleistung beim Auszug erhalten. Eine Klimaanlage lässt sich nicht einfach zurückbauen, der Wert der Eigentumswohnung wurde jedoch maßgeblich erhöht. Eine schriftliche Vereinbarung über einen möglichen Ersatz der Investitionskosten ist von Vorteil.

mindestens ein Außen- und ein Innengerät verfügen. Klimaanlagen funktionieren grundsätzlich wie eine Wärmepumpe. Daher ist es nicht nur möglich, warme Luft zu kühlen, sondern auch kalte Luft aufzuheizen. Dabei wird der Prozess, der in einer Klimaanlage abläuft, einfach umgekehrt. 

Also ja, Klimaanlagen mit Heizfunktion gibt es und sind rundum zu empfehlen.

FACHLICHE BERATUNG FÜR MIETER

Sie haben das „Go“ von Ihrem Vermieter und der Hausgesellschaft? Wir bieten Ihnen eine auf Mieter zugeschnittene Beratung an. Hierbei gehen wir auf die technischen Möglichkeiten in Ihrer Mietwohnung ein. Zudem stellen wir Ihnen unterschiedliche Splitgeräte aus unserem Portfolio vor. Hierbei gehen wir unter anderem auf Faktoren wie Leistung, Verbrauch, Geräuschentwicklung und Kaufpreis ein.

Es empfiehlt sich, stets die Expertise eines Fachbetriebs in Anspruch zu nehmen. Die Selbstmontage haben wir in DIESEM BLOGBEITRAG kritisch hinterfragt.

Wir freuen uns auf Sie.

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